Hessen beruft erstmals einen Landesbetroffenenrat, um Erfahrungen aus Kindheit und Jugend stärker im Kampf gegen sexualisierte Gewalt einzubringen. Was sagt die zuständige Bundesbeauftragte dazu?
Hessen will die Erfahrungen einzelner Menschen mit sexualisierter Gewalt in ihrer Kindheit und Jugend im allgemeinen Kampf gegen diese Delikte berücksichtigen. An diesem Donnerstag (30.10.) werden hierfür die neun erwachsenen Mitglieder des neuen ehrenamtlichen Landesbetroffenenrats ernannt, wie das Familienministerium der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden mitteilt. Dabei handele es sich um sieben Frauen, einen Mann und eine diverse Person.
Auf der Internetseite des Ministeriums heißt es, das Vorhaben sei „ein direkter Schritt aus dem von der Landesregierung beschlossenen Aktionsplan zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt“. Dessen Ziel sei es, „den Schutz junger Menschen zu verbessern und die Perspektiven von Betroffenen stärker in den Fokus zu rücken“.
Ministerin: Passgenaue Hilfe
Weiter teilt das Familienministerium der dpa mit: „Mit dem neuen Landesbetroffenenrat werden die Perspektiven von Betroffenen sexualisierter Gewalt strukturell in die Arbeit der Landesregierung eingebracht, um Politik und Experten zu beraten.“ Die Mitglieder des Gremiums könnten selbst entscheiden, ob sie „über ihre eigenen Gewalterfahrungen berichten möchten oder öffentlich mit Klarnamen oder Bildaufnahmen auftreten werden“.
Familienministerin Diana Stolz (CDU) spricht von einem wichtigen Schritt für den Kinderschutz: „Es ist unschätzbar wertvoll, dass die Mitglieder des Landesbetroffenenrats bereit sind, uns ihre Erfahrungen zur Verfügung zu stellen, um anderen Betroffenen möglichst passgenau helfen zu können.“ Ihre aktive Arbeit soll 2026 beginnen.
Hessen ist das dritte Bundesland mit einem solchen Gremium
Kerstin Claus, die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, teilt der dpa mit: „Ich freue mich, dass jetzt auch Hessen als drittes Bundesland einen Landesbetroffenenrat einrichtet.“
Es gibt auch einen Bundesbetroffenenrat. Claus erklärt: „Das Wissen und die Expertise von Betroffenen sind wesentlich für erfahrungsbasiertes und zielgerichtetes politisches Handeln.“ Betroffene kennen nach Worten der Bundesbeauftragten Täterstrategien und „wissen, welche Hilfen und Präventionsmaßnahmen wirklich ankommen und wie Aufarbeitung bestmöglich gelingen kann“.
„Von den anderen Bundesländern erwarte ich, nun ebenfalls die Betroffenenbeteiligung analog zu Hessen, Thüringen und Rheinland-Pfalz strukturell zu verankern“, betont Claus.