Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Prozess bleibt am Landgericht

Der Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten könnte noch im Oktober vor dem Landgericht Magdeburg beginnen. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe lehnte die Übernahme des Verfahrens ab, so dass das Landgericht weiter zuständig bleibt, wie ein Gerichtssprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Frühestmöglicher Prozessbeginn wäre demnach der 22. Oktober, bestätigt ist dies bislang aber noch nicht.

Die Generalstaatsanwaltschaft im sachsen-anhaltischen Naumburg wirft dem mutmaßlichen Attentäter Taleb A. unter anderem sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Der aus Saudi-Arabien stammende Arzt soll am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den stark besuchten Weihnachtsmarkt in Magdeburg gefahren sein und zahlreiche Menschen erfasst haben.

Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben damals. 309 Menschen wurden den Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft zufolge verletzt, 29 Betroffene blieben körperlich unversehrt. Auch bei ihnen geht die Anklage jedoch von versuchtem Mord aus. Als Tatmotiv nennt die Generalstaatsanwaltschaft in ihrer Anklage „Unzufriedenheit und Frustration“.

Das Landgericht Magdeburg legte den Fall dem Generalbundesanwalt zur Prüfung einer Übernahme vor, weil es es den Tatkomplex als Staatsschutzverfahren einstufte. Das sieht die Karlsruher Behörde nicht so, weshalb das Verfahren nun am Landgericht bleibt und nicht vor dem Oberlandesgericht Naumburg geführt wird.

Das Magdeburger Landgericht wird nun voraussichtlich am 13. Oktober auf Grundlage der im August erhobenen Anklage gegen A. die Eröffnung des Hauptverfahrens beschließen. Termine für eine mögliche Hauptverhandlung sind den Angaben zufolge mit den Verteidigern bislang ab dem 22. Oktober abgestimmt. Erst der Vorsitzende Richter legt die Termine verbindlich fest.

Wegen der großen Zahl von Verfahrensbeteiligten mietet das Landgericht für den Prozess eigens eine Leichtbauhalle an, in der interimsmäßig verhandelt werden soll. Es gebe kein anderes Gerichtsgebäude in Sachsen-Anhalt mit der notwendigen Kapazität, hieß es.

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