Straßenverkehr: Autofahren nach Joint und Bier – Bundesrat berät Mischkonsum

Wie viel Cannabis und Alkohol dürfen Autofahrer kombinieren? Brandenburg fordert eine Null-Toleranz für Mischkonsum hinter dem Steuer. Was sagt Hessens Innenminister Poseck dazu?

Eine härtere Linie bei Cannabis und Alkohol am Steuer wollen Brandenburg und Thüringen im Bundesrat erreichen – wie positioniert sich Hessen hierzu? Der Antrag steht an diesem Freitag auf der Tagesordnung der Länderkammer, um zunächst in Ausschüsse überwiesen zu werden. Vor einer späteren Abstimmung soll Hessens Stimmverhalten noch in der schwarz-roten Koalition in Wiesbaden abgesprochen werden. Es geht um das Unfallrisiko bei Autofahrern, die zugleich kiffen und Alkohol trinken.

Unabhängig von dem Vorstoß anderer Länder im Bundesrat hat Hessens CDU-Innenminister Roman Poseck eine klare persönliche Meinung: „Der Mischkonsum mit Alkohol führt dazu, dass Konsumierende noch weniger einschätzen können, wann sie wieder fahrtüchtig sind. Gleichzeitig sind die Wechselwirkungen der verschiedenen Rauschmittel unberechenbar.“ Auch aus SPD-Kreisen in Wiesbaden sind kritische Töne zum Mischkonsum zu hören. 

Minister: Drogen am Steuer „egoistisch und verantwortungslos“

Poseck sieht Rauschmittel im Straßenverkehr generell kritisch. Der Deutschen Presse-Agentur teilt er mit: „Wer sich mit Alkohol oder anderen Drogen wie Cannabis hinter das Steuer setzt, handelt egoistisch und verantwortungslos, denn er gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer.“

Derzeit gilt in Deutschland ein Alkoholverbot, wenn bei Cannabis der Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC im Blut erreicht und überschritten ist. Wer unterhalb dieses Wertes und zusätzlich unter 0,5 Promille Alkohol bleibt, darf sich somit noch ans Steuer setzen. Brandenburg etwa hält eine klare Regelung zum grundsätzlichen Verbot des Mischkonsums am Steuer für nötig. Auch andere Länder sehen die jetzige gesetzliche Regelung für Mischkonsum kritisch. 

Keine Toleranz bei Fahranfängern

Poseck teilte mit, wegen der schwierigen Einschätzung der Wirkung von Cannabis und des Abbaus der Droge lehne er persönlich die von der früheren Bundesregierung vereinbarte Erhöhung des Grenzwertes auf 3,5 Nanogramm THC ab. Zugleich erinnert er daran, dass bei Fahranfängern bei Mischkonsum schon jetzt der reine Nachweis eine Ordnungswidrigkeit bedeute.

Laut Poseck ist es gut, dass im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung im Herbst eine ergebnisoffene Bewertung des Gesetzes zur Teillegalisierung von Cannabis vereinbart sei: „Diese sollten wir abwarten und danach weitere Schlüsse daraus ziehen.“

Drogen am Steuer kosten auch Menschenleben

Der Minister verweist auch auf die hessische Verkehrsunfallstatistik 2024. Zu rund fünf Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr sei es aufgrund des Einflusses von Alkohol und sonstiger Drogen gekommen – in mehr als 1.100 Fällen auch mit Verletzten, in Einzelfällen sogar mit Verkehrstoten.

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