Wegen Betrugsvorwürfen saß Michael Ballweg monatelang vor Gericht. In den wesentlichen Punkten wurde er freigesprochen. Aber damit möchte er sich nicht zufriedengeben.
Im Betrugsverfahren gegen „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg haben sowohl Verteidigung wie Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte das Landgericht Stuttgart mit. Das Urteil bleibe somit bis zur Entscheidung über die Revision oder bis zur – jederzeit möglichen – Rücknahme der Revisionen nicht rechtskräftig. Nach der Zustellung des schriftlichen Urteils durch das Gericht hätten die Revisionsführer einen Monat Gelegenheit, diese zu begründen.
Ballweg stand viele Monate lang wegen versuchten Betrugs und Steuerhinterziehung vor Gericht. Das Landgericht hatte ihn vor einer Woche vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, hält ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung für schuldig – und verwarnte ihn deshalb.
Gründer einer bundesweiten Bewegung
Der „Querdenken„-Initiator saß wegen der Ermittlungen ab Juni 2022 mehrere Monate in Untersuchungshaft – die Behörden gingen von Fluchtgefahr aus. Unterstützer demonstrierten regelmäßig vor dem Gefängnis. Im April 2023 wurde Ballweg entlassen.
Die „Querdenken“-Bewegung entstand 2020 in Stuttgart aus Protest gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Sie verbreitete sich im ganzen Bundesgebiet – Impfgegner nahmen an den Demonstrationen ebenso teil wie Esoteriker, Verschwörungsideologen und Rechtsextreme.