Die Corona-Infektion eines BND-Mitarbeiters gilt nicht als Dienstunfall. Es sei nicht nachgewiesen, dass sich der Mann während seines Dienstes angesteckt habe, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstagabend. (Az. 2 A 10.24)
Der Regierungsamtsrat beim Bundesnachrichtendienst (BND) bekam während einer Dienstreise im Oktober 2022 Symptome. Der Test auf eine Infektion mit dem Coronavirus fiel positiv aus. Diese Infektion zeigte er als Dienstunfall an. Denn er habe sich vor der Dienstreise im Büro seines Vorgesetzten angesteckt, als beide zusammen an einer Videokonferenz teilnahmen. Beide hätten keine Maske getragen, auch der Vorgesetzte habe später Corona bekommen.
Die Bundesrepublik erkannte die Infektion hingegen nicht als Dienstunfall an. Das wurde nun vom Gericht bestätigt. Es genügt demnach nicht als Beweis, dass eine Ansteckung im Dienst plausibel war.