Eine allgemeine Stallpflicht für das gesamte Bundesland ist derzeit nicht geplant. Regional kann aber gehandelt werden.
Die Geflügelpest breitet sich in Rheinland-Pfalz bei Wildvögeln weiter aus. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) habe den Erreger bislang bei 60 Wildvögeln ausgewiesen. Dazu kämen zwei Hausgeflügelbestände, teilte das LUA in Mainz mit. Bei 29 Wildvögeln und in einem Hausgeflügelbestand habe das Friedrich-Loeffler-Institut den Ausbruch der Geflügelpest bestätigt.
Mittlerweile gebe es Nachweise in fast allen Landkreisen in Rheinland-Pfalz, berichtete das Landesuntersuchungsamt. Auch im Landkreis Ahrweiler wurde bei einem toten Kranich die Geflügelpest nachgewiesen. Eine allgemeine Aufstallpflicht für das gesamte Bundesland sei derzeit aber nicht geplant, da bisher nur sehr wenige kleine Hausgeflügelbestände betroffen seien.
Das Risiko der Weiterverbreitung hänge auch von den lokalen Gegebenheiten ab. Eine Aufstallpflicht kann laut LUA deshalb auf Betriebs- oder Landkreisebene durch die zuständigen Veterinärämter der rheinland-pfälzischen Kreise nach erfolgter risikoorientierter Analyse und Bewertung der Lage angeordnet werden.
Die klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende Erkrankung von Vögeln. Von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Krankheit vergehen Stunden bis wenige Tage. Die Erkrankungserscheinungen können sehr vielfältig sein.
Laut Friedrich Loeffler-Institut besteht eine grundsätzliche Infektionsgefahr für Säugetiere, wenn sie Fleisch oder Aas von infizierten Wasservögeln und damit große Virusmengen aufnehmen.
Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Infektion beim Menschen dagegen als sehr gering ein – abgesehen von Menschen mit sehr engem Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel. Die Experten warnen trotzdem davor, tote oder kranke Wildvögel zu berühren – auch um das Virus nicht weiterzutragen.
 
		 
								 
								