Gleiche Bezahlung: Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit

Eigentlich müssen Frauen bei gleicher Arbeit so wie Männer bezahlt werden. Doch oft wird über die Messlatte dafür gestritten. Einen Fall von Daimler Truck verhandelt jetzt das Bundesarbeitsgericht.

Um den Maßstab für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern geht es am Donnerstag beim Bundesarbeitsgericht (9.00 Uhr) in Erfurt. Der Präzedenzfall für eine mögliche Grundsatzentscheidung kommt aus Baden-Württemberg. Eine Frau aus der mittleren Führungsebene von Daimler Truck hat den Verdacht, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege. Mit ihrer Klage für Einkommensgerechtigkeit zog die Abteilungsleiterin bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt. 

Dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft. Doch was ist der Vergleichsmaßstab für eine Bezahlung, die Frauen nicht benachteiligt? Darüber wird immer wieder gestritten. In dem Fall geht es darum, ob der männliche Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern die Messlatte für die Klägerin ist, oder der Mittelwert einer Vergleichsgruppe. 

Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit das Equal-Pay-Gebot geht.

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