Die Haltung der aus Haus- und Wildkatzen gezüchteten Savannah-Katze ist einer Gerichtsentscheidung zufolge in einem Wohngebiet nicht erlaubt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster in einem Eilverfahren laut Mitteilung vom Dienstag. Die Stadtverwaltung im nordrhein-westfälischen Kleve habe den Antragstellern die Haltung ihrer Savannah-Katze namens Muffin im Stadtzentrum zu Recht untersagt. Die Katzenrasse entsteht durch eine Kreuzung zwischen der afrikanischen Wildkatze Serval und einer Hauskatze.
Dem Gericht zufolge ist die Kleintierhaltung in einem Wohngebiet nur dann erlaubt, wenn diese „in dem betreffenden Baugebiet üblich und ungefährlich ist“. Außerdem dürfe die Tierhaltung den „Rahmen der für eine Wohnnutzung typischen Freizeitbetätigung“ nicht sprengen.
Dies treffe auf die fragliche Savannah-Katze jedoch nicht zu, befand das Gericht. Bei Muffin handelt es sich demnach um eine Kreuzung der ersten Generation, die das Gericht als gefährlich einschätzte. Dies ergebe sich unter anderem aus deren Aufnahme in die Liste gefährlicher Tiere in anderen Bundesländern, hieß es.
Die Antragsteller argumentieren demnach, dass die Nachfrage nach der Katzenrasse in Deutschland wegen der Haltung zweier Savannah-Katzen durch den kanadischen Popstar Justin Bieber gestiegen sei. Dies lässt dem Gericht zufolge jedoch nicht den Schluss zu, dass die Haltung der Katzenrasse in dem betreffenden Wohngebiet üblich sei. Der Beschluss ist unanfechtbar.