Eine lebensgefährliche Verfolgungsfahrt im gestohlenen Rettungswagen von Hamburg bis Kiel endet mit einem Unfall. Jetzt hat das Landgericht Kiel ein Urteil gesprochen.
Im Prozess um eine halsbrecherische Fahrt in einem gestohlenen Krankenwagen ist ein Urteil gefallen. Die erste Strafkammer des Landgerichts Kiel verurteilte den 29 Jahre alten Angeklagten zu drei Jahren Haft. Zudem soll er in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das Gericht erkannte beim Angeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft hatte ihm eine ganze Liste von Straftaten vorgeworfen, vom Fahren ohne Führerschein bis hin zu Körperverletzung und Androhung von Bombenexplosionen. Mit dem Urteil blieb das Gericht leicht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert hatte. Der Verteidiger hatte eine mildere Strafe gefordert.
Der Angeklagte soll am 18. November 2024 mit einem in Hamburg gestohlenen Rettungswagen nach Kiel gefahren sein. Die Fahrt führte – von Polizeiwagen verfolgt und zum Teil mit viel zu hoher Geschwindigkeit – über die Autobahn 7, durch Dörfer und die Stadt Neumünster bis nach Kiel. Dort konnten ihn Einsatzkräfte der Polizei schließlich überwältigen.