Die Sozialbeiträge für Bezieherinnen und Bezieher höherer Einkommen dürften im kommenden Jahr deutlich steigen. Ein Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums von Bärbel Bas (SPD) sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen wie vorgeschrieben in Anpassung an die Lohnentwicklung spürbar anzuheben. CDU-Politiker bewerteten das Vorhaben als notwendig.
Geplant ist laut dem Verordnungsentwurf des Arbeitsministeriums, der am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP vorlag, dass die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8450 Euro monatlich oder 101.400 im Jahr ansteigt. In diesem Jahr liegt der Monatswert bei 8050 Euro.
Die Erhöhung hat zur Folge, dass Gutverdiener demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen haben. Sie erwerben aber in der Rentenversicherung damit auch entsprechend höhere Ansprüche. Grenzwerte in gleicher Höhe gelten auch für die Arbeitslosenversicherung. Für die knappschaftliche Rentenversicherung gelten eigene Werte.
Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist dem Bericht zufolge ein Anstieg der Bemessungsgrenze von derzeit jeweils monatlich 5512,50 Euro auf 5812,50 Euro (69.750 Euro im Jahr) geplant. Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern.
Hier soll der Grenzwert von 6150 Euro auf 6450 Euro pro Monat steigen. Die neue Jahresentgeltgrenze beträgt 77.400 Euro. Aus dem Arbeitsministerium hieß es, der Entwurf sei am Samstag zur Ressortabstimmung regierungsintern weitergeleitet worden.
2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut dem Verordnungsentwurf um 5,16 Prozent gestiegen. Die Werte für die Bemessungsgrenzen werden stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres angepasst. Es bestehe „kein normatives Ermessen“, heißt es in der Verordnung des Arbeitsministeriums. Zuerst hatte das Portal Politico über das Vorhaben berichtet.
Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger sagte dem Berliner „Tagesspiegel“: „Mit Blick auf die gestiegenen Löhne ist es nachvollziehbar, dass die Bundesregierung sich die Beitragsbemessungsgrenzen genauer anschaut.“ Allerdings verdeutliche die Höhe der Abgaben „den dringlichen Reformbedarf in unserem Sozialsystem“, fügte er hinzu.
Der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke bezeichnete ebenfalls die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen als notwendig. „Die Bundesregierung vollzieht die Lohnentwicklung nach und hat in der Sache wenig Gestaltungsspielraum“, stellte er ebenfalls im „Tagesspiegel“ klar. Problematisch sei jedoch, dass parallel auch die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung weiter steigen dürften, so dass viele Beschäftigte doppelt getroffen würden. Viele Menschen hätten jedoch bereits „die Nase voll, weil sie trotz harter Arbeit kaum noch vom Fleck kommen“.
Der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak stellte klar, die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen sei eine ganz normale und faire Entscheidung, die schlicht der Lohnentwicklung folge. „Damit allein sind die Finanzierungsprobleme unserer Sozialversicherungen nicht gelöst“, gab er allerdings in der Berliner „tageszeitung“ zu bedenken. Wer langfristig Stabilität wolle, brauche weitergehende Reformen und den Mut, das System solidarisch und zukunftsfest zu machen.
Linken-Parteichefin Ines Schwerdtner forderte, die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung komplett abzuschaffen. Damit würde dort das gesamte Einkommen beitragspflichtig. Dies wäre ein „radikaler Gerechtigkeitsschub in den Sozialversicherungen“, sagte sie ebenfalls der „tageszeitung“.
Auch BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bewertete die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen als unzureichend. Notwendig sei zudem eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen „und zwar proportional zu ihren Einkommen“, verlangte sie in den Zeitungen der Funke Mediengruppe.