Urteil: Hamburgs Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Grote ab

Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocaust zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.

Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) abgewiesen. Die Anträge der AfD Hamburg, ihrer Bürgerschaftsfraktion und einzelner Abgeordneter seien nur teilweise zulässig und – soweit sie zulässig seien – unbegründet, sagte die Vorsitzende und Verfassungsgerichtspräsidentin Birgit Voßkühler.

Die AfD hatte sich durch einen Debattenbeitrag Grotes in einer Bürgerschaftssitzung in ihren Rechten verletzt gesehen. Grote hatte unter anderem gesagt hatte, dass sich die AfD radikalisiert habe und „die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung“ der Partei gehörten. Die AfD hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen. 

„Dieses Neutralitätsgebot gilt indes nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte – auch wenn der Debattenbeitrag nicht von einem Abgeordneten, sondern von einem Mitglied des Senats stammt“, sagte Voßkühler.

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