Wahlen: Landtagspräsidentin Herbst gegen Bündelung von Wahlen

Führte eine Bündelung von Landtagswahlen zu weniger Dauerwahlkampf? Schleswig-Holsteins Landtagspräsidentin hat dazu eine klare Meinung.

Schleswig-Holsteins Landtagspräsidentin Kristina Herbst lehnt eine Bündelung von Landtagswahlen ab. „Dieser Vorschlag von Bundestagsvizepräsident Omid Nouripour (Grüne) ist nicht zielführend“, sagte die CDU-Politikerin der Deutschen Presse-Agentur. „An der von ihm beschriebenen Atemlosigkeit würde dann das gesamte Land leiden, weil wir in eine durchgehende Wahlstarre verfallen würden.“ Der Vorschlag zeuge von zentralistischem Denken und verkenne die föderalen Grundlagen.

Die Länder seien eigenständige Verfassungsräume, sagte Herbst. „Eine Bündelung der Wahltermine wird der Eigenständigkeit der Landesparlamente nicht gerecht. Im Übrigen ist der Vorschlag praktisch undurchführbar, weil vorzeitige Beendigungen von Wahlperioden etwa durch konstruktive Misstrauensvoten immer wieder zu abweichenden Wahlterminen in den Ländern führen würden.“ Durch die Zusammenlegung von Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl würden die Themen vor Ort komplett von der Bundespolitik überlagert.

Vorstoß aus Berlin

Nouripour hatte vorgeschlagen, dass künftig alle Landtage in Deutschland am selben Tag gewählt werden. Zugleich sollte nach seiner Vorstellung die Wahlperiode des Bundestags auf fünf Jahre verlängert und die Abstimmung mit den Kommunalwahlen zusammengelegt werden, wie Nouripour der „Bild“ erläuterte. Die Wahlen der deutschen Parlamente würden damit auf nur zwei Termine gebündelt, mit den Landtagswahlen zur Hälfte der Bundestags-Wahlperiode. Nouripour erhofft sich davon weniger „Atemlosigkeit“ in der Politik und weniger Dauer-Wahlkampf.

Allein 2026 finden in fünf Bundesländern an vier unterschiedlichen Terminen Landtagswahlen statt. Den Anfang macht Baden-Württemberg am 8. März. Es folgen Rheinland-Pfalz am 22. März, Sachsen-Anhalt am 6. September sowie Berlin und Mecklenburg-Vorpommern am 20. September. Hinzu kommen in mehreren Bundesländern Kommunalwahlen. Mit Ausnahme der Bremer Bürgerschaft werden alle Landesparlamente für fünf Jahre gewählt. In Bremen sind es wie beim Bundestag vier Jahre.

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