Im Januar 2022 verursacht ein Feuer in einem Supermarkt in Markt Schwaben einen Millionenschaden. Der Betreiber des Ladens und ein Angestellter werden verurteilt. Doch nun muss neu verhandelt werden.
Das Landgericht München II muss sich erneut mit einem Brandstiftungsfall in einem Supermarkt im oberbayerischen Markt Schwaben befassen. Das Gericht hatte zwei Männer unter anderem wegen vierfachen Mordversuches und schwerer Brandstiftung zu neun beziehungsweise neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob nun das Urteil gegen den Mann, der zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, bezüglich des ihm im Zusammenhang mit der Brandstiftung zur Last gelegten Versicherungsbetrugs auf. Der Mann hatte Revision eingelegt. Damit muss eine andere Strafkammer darüber neu verhandeln. Die Verurteilung wegen versuchten Mordes und Brandstiftung hob der BGH nicht auf.
Geplanter Versicherungsbetrug?
In dem neuen Prozess wird es darum gehen, ob der Mann schon bei der Brandlegung einen Versicherungsbetrug plante oder nicht, wie eine Sprecherin des Landgerichts erläuterte. Das Landgericht München II hatte demnach bei der Frage des Versicherungsbetrugs nach Auffassung des BGH rechtliche Fehler gemacht.
Der Brand im Januar 2022 hatte an dem Gebäude einen Schaden von rund zwei Millionen Euro verursacht. Vier Menschen in den über dem Supermarkt liegenden Wohnungen konnten sich unverletzt ins Freie retten. Angeklagt waren der Betreiber des Supermarktes sowie ein Beschäftigter.
Schulden als Motiv
In ihrem Urteil im vergangenen November kamen die Richter zu dem Schluss, dass sich die beiden Männer dazu verabredet hatten, den von einem der Angeklagten betriebenen und seit geraumer Zeit verlustbringenden Supermarkt durch einen Brand zu zerstören. So hätten sie sich einerseits von dem überschuldeten Geschäft lösen und gegenüber Gläubigern den Anschein erwecken wollen, der Brand wäre die Ursache für die Insolvenz. Der Mitarbeiter soll das Feuer gelegt haben.
Die Richter waren überzeugt, dass die beiden Männer die Tat begangen haben, unter anderem weil es am Supermarkt keine Einbruchsspuren gegeben habe, die Videoüberwachungsanlage manipuliert gewesen und aufgrund der Schulden ein Motiv vorhanden gewesen sei. Zu Prozessbeginn hatten die Angeklagten die Vorwürfe allerdings zurückgewiesen.