Fünf Jahre nähert sich ein Fußballtrainer immer wieder Jungs sexuell, belästigt und missbraucht sie. Einige der Jungen zwingt er, Drogen zu nehmen – nun ist das Urteil gefallen.
An seinem 29. Geburtstag ist ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer aus dem Rhein-Main-Gebiet wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs von Jungen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Zudem werde die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet, sagte der Vorsitzende Richter im Frankfurter Landgericht.
Dies bedeutet, dass der kokainabhängige Mann während seiner Haftzeit entsprechend verlegt und in einer Anstalt therapiert wird. So soll die Gefahr vermindert werden, dass er nach seiner Entlassung wieder Drogen nimmt und Sexualdelikte begeht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann Revision eingelegt werden.
Anwalt des Fußballtrainers kritisiert Höhe der Strafe
Der Rechtsanwalt des Mannes monierte nach der Urteilsverkündung, das Strafmaß sei zu hoch. Er hatte für eine Haftdauer von höchstens fünf Jahren und neun Monaten plädiert. Die Staatsanwältin beantragte eine Haftstrafe von achteinhalb Jahren, beide sprachen sich zudem für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt aus.
In dem Prozess hatte der dunkelhaarige, schlanke Mann die Taten größtenteils gestanden. Er hatte sich in den Jahren 2019 bis 2024 in Bad Soden und Eschborn an einem 13-jährigen Kind und an vier Jugendlichen im Alter von höchstens 16 Jahren sexuell vergriffen, die er etwa im Rahmen seiner Tätigkeit als Jugend-Fußballtrainer kennengelernt hatte. Juristisch handelte es sich dabei unter anderem um Vergewaltigung und sexuellen Missbrauch. Zudem hatte er einige der Jungs mit Drohungen dazu gezwungen, Koks zu nehmen.
Einer der Jungs, der zur Tatzeit 16 Jahre alt gewesen sei, leide noch unter Ängsten und Alpträumen, so der Richter. „Die anderen sind bis jetzt relativ folgenlos davongekommen. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sich noch etwas entwickeln kann.“
Der Lebenslauf des 29-Jährigen war laut Angaben des Richters zunächst unauffällig gewesen. Er machte sein Fachabitur und begann ein Studium. Doch er kokste über Jahre hinweg zum Teil enorme Mengen, zudem trank er Alkohol. Schließlich brach er sein Studium ab. Das Geld für das Koks verdiente er sich mehrfach wöchentlich mit Prostitution. „Die Struktur in seinem Leben ging verloren“, so der Richter. Unter dem Einfluss des Kokains habe er sich entschlossen, seine sexuelle Neigung zu Jungen auszuleben.
Zum Kokainkonsum gezwungen
Dabei sei er mit dem sogenannten Grooming vorgegangen, also dem typischen Vorgehen Erwachsener, um Kinder und Jugendliche missbrauchen zu können. Dabei bauen die Täter zunächst gezielt Vertrauen auf.
So hatte der Mann etwa die Jungs ins Schnellrestaurant eingeladen oder mit ihnen heimliche nächtliche Spritztouren in seinem Auto ohne Wissen von deren Eltern unternommen. Nach einiger Zeit näherte er sich ihnen körperlich. Wenn die Jungs seine sexuellen Berührungen ablehnten, sagte er ihnen etwa: „Das ist jetzt doch nicht so schlimm.“
Um die Jungs gefügig zu machen, hatte er zudem einigen von ihnen Koks gegeben. Wenn sie es nicht nehmen wollten, drohte er ihnen etwa mit der Faust oder damit, sie nicht mehr nach Hause zu fahren.
Im Gericht hörte der Mann der Urteilsbegründung mit konzentrierter Miene zu. Er sitzt seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft und hatte in dem Prozess berichtet, während der Tatzeit „wie in einer Blase“ gelebt zu haben. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass die Jungs keinen Sex mit ihm gewollt hätten, schließlich habe er keine Gewalt angewendet. Erst in der Untersuchungshaft sei ihm klar geworden, was er getan habe. Er bereue die Taten.