Rechtsstreit: Regierungschef verteidigt Klage gegen AfD-Fraktion

Behauptungen der AfD-Fraktion, die Landesregierung habe Teile ihres 100-Tage-Programms nicht erfüllt, nimmt die Landesregierung nicht hin. Warum eine Klage aus ihrer Sicht gerechtfertigt ist.

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt hat eine Klage der Staatskanzlei gegen die AfD-Landtagsfraktion verteidigt. Es könne nicht hingenommen werden, dass die AfD falsche Behauptungen über die Regierungsarbeit verbreite, sagte der CDU-Politiker in Erfurt. Natürlich könne es in der Politik harte Auseinandersetzungen und Meinungsverschiedenheiten geben, „aber Lügen darf man nicht“.

Es geht dabei um Behauptungen in einer AfD-Publikation, die Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD habe einen Teil ihrer Versprechungen in ihrem 100-Tage-Programm nicht eingehalten. Seit Jahren werden in Thüringen politische Themen auch vor den Gerichten ausgetragen. Vielfach hat die AfD geklagt – beispielsweise gehen Corona-Verordnungen oder die Besetzung einer Kontrollkommission im Landtag. 

Immer wieder Klagen zu politischen Themen 

Die Staatskanzlei reichte wegen vermeintlicher Falschbehauptungen der AfD vor einigen Tagen Klage beim Verwaltungsgericht in Weimar ein. Es gehe um objektivierbar falsche Aussagen der AfD, sagte der Regierungschef. Nach Ansicht von Voigt steckt dahinter ein bewusster Angriff der AfD auf staatliche Institutionen.

In der Publikation soll die Fraktion von AfD-Rechtsaußen Björn Höcke der Regierung nach Angaben der Staatskanzlei unter anderem vorgeworfen haben, Versprechungen zu einem Gesundheitsgipfel, der Einsetzung einer Haushaltsstrukturkommission oder der Einführung einer Familien-App gebrochen zu haben. Das sei nachprüfbar falsch. Geklagt wurde, nachdem die AfD-Fraktion keine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe. Die AfD-Fraktion hat der Staatskanzlei vorgeworfen, sie wolle die Opposition durch ihre Klage zum Schweigen bringen.

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