Sie folgte ihrem Partner ins IS-Gebiet, unterstützte ihn als Kämpfer und kehrte später nach Deutschland zurück. Nun wurde die Frankfurterin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Eine frühere Anhängerin des Islamischen Staats (IS) ist vom Oberlandesgericht Frankfurt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich die Frau während ihres Aufenthalts im Herrschaftsgebiet des IS der Vereinigung angeschlossen, deren Ideologie geteilt und ihren Ehemann bei dessen Tätigkeit als Kämpfer unterstützt.
Die Frau sei 2015 ihrem Jugendfreund und Ex-Partner ins IS-Gebiet in Syrien gefolgt und habe sich von Beginn ihres Aufenthalts an der Vereinigung angegliedert und den Regeln unterworfen, hieß es. Sie habe den gemeinsamen Haushalt geführt, die 2016 und 2018 geborenen Kinder versorgt und damit ihrem Mann ermöglicht, sich auf den Kampfeinsatz für die Organisation zu konzentrieren. Das Paar habe von Leistungen des IS gelebt.
Flucht und Rückkehr nach Deutschland
Nach dem militärischen Zusammenbruch der Terrororganisation 2019 sei die Familie zum letzten Rückzugsort des IS geflohen. Später ergab sie sich mit ihren Kindern Einheiten der kurdischen Volksverteidigung und lebte unter schwierigen Bedingungen in Lagern in Nordsyrien. Anfangs habe sie laut Gericht noch offen der IS-Ideologie angehangen, im Verlauf der Lageraufenthalte sei ihr nach Einschätzung des Gerichts allerdings „eine innere Abkehr und Distanzierung“ zur IS-Ideologie gelungen. Am 30. März 2022 kehrte sie mit ihren Kindern nach Deutschland zurück.
Gericht sieht strafmildernde Umstände
Das Gericht wertete ihr umfassendes Geständnis und ihre Reue als strafmildernd. Sie habe zudem Informationen geliefert, die den Ermittlungsbehörden zuvor nicht bekannt gewesen seien. Positiv berücksichtigt wurde auch, dass die Frau nicht vorbestraft sei, die Taten mehr als fünf Jahre zurückliegen und sie seit über dreieinhalb Jahren ein straffreies Leben führe.
Nach Angaben des Gerichts habe sich die Angeklagte glaubhaft von ihrer früheren Radikalisierung gelöst und sich vollständig vom IS losgesagt. Sie habe bereits als Zeugin in anderen Verfahren gegen IS-Rückkehrerinnen ausgesagt und stehe weiterhin für Aussagen zur Verfügung.
Urteil ist rechtskräftig
Auf eine Vollstreckung der zweijährigen Freiheitsstrafe verzichtete das Gericht, weil ihr „während des mehr als dreijährigen Gewahrsams in den Lagern unter schwierigsten Lebensbedingungen das von ihr begangene Unrecht bereits verdeutlicht“ worden sei.
Das Urteil ist rechtskräftig, weil sowohl die Angeklagte und ihr Verteidiger als auch die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main nach dessen Verkündung auf das Rechtsmittel der Revision verzichtet haben.