Kindesmissbrauch: Mehr Ermittlungsbefugnisse bei Kindesmissbrauch gefordert

In Fällen von Kindesmissbrauch gleicht die Tätersuche oft einem Puzzlespiel. Aus Datenschutzgründen dürfen nicht alle Karten gleich aufgedeckt werden. Der Landtag in MV sieht Handlungsbedarf.

Zum besseren Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt soll nach dem Willen des Landtags die Datenabfrage durch Ermittler in Melderegistern erleichtert werden. Die Abgeordneten forderten die Landesregierung mit großer Mehrheit dazu auf, sich auf Bundesebene mit Nachdruck für eine Änderung des Bundesmeldegesetzes einzusetzen. 

Mit der Reform soll erreicht werden, dass auch personenbezogene Meldedaten von Kindern für automatisierte Abrufverfahren zugelassen werden. Voraussetzung soll in solchen Fällen ein konkreter Gefährdungsverdacht sein. Bislang sind aus grundsätzlichen Erwägungen Daten von Kindern besonders geschützt.

Die SPD-Abgeordnete Martina Tegtmeier verwies auf steigende Fallzahlen. Studien zufolge habe etwa jeder achte Erwachsene in seiner Kindheit oder Jugend Missbrauch erfahren. Die massenhafte Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet lasse darauf schließen, dass die Zahl der Betroffenen wächst.

Datenverknüpfung soll Täterermittlung erleichtern

„Wenn Kinder in Gefahr sind, darf der Staat nicht zuschauen. Es kann nicht sein, dass Ermittlungen gegen potenzielle Täter an technischen oder rechtlichen Hürden scheitern, nur weil die vorhandenen Daten nicht verknüpft werden dürfen“, begründete Tegtmeier den Vorstoß. Mit der Gesetzesänderung steige die Erfolgsaussicht, selbst bei nur fragmentarisch vorliegenden Personendaten mutmaßlichen Tätern insbesondere im Familienkreis betroffener Kindern auf die Spur zu kommen. 

Neben den Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten auch Grüne und AfD dem Antrag zu. Redner von CDU und FDP machten deutlich, dass auch sie eine Einschränkung des Datenschutzes zugunsten einer schnelleren Aufklärung von Kindesmissbrauch mittragen. Doch beklagten sie inhaltliche Mängel am Antrag. Beide Oppositionsparteien enthielten sich in der Abstimmung.

Nach Angaben Tegtmeiers weist die Kriminalstatistik für das Jahr 2024 in Mecklenburg-Vorpommern 302 registrierte Fälle von Kindesmissbrauch und 603 Fälle von Kinderpornografie aus. Die Dunkelziffer liege vermutlich deutlich höher, da ein Großteil dieser Straftaten nicht angezeigt werde.

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