Landgericht Lüneburg: Revision gegen Lüneburger Urteil zu Visa-Verkäufen eingelegt

Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Lüchow und ein Helfer werden verurteilt, weil sie Aufenthaltstitel verkauft haben. Der 31-Jährige legt Revision ein und der Landkreis überprüft die Vorgänge.

Der Hauptangeklagte im Lüneburger Prozess um Aufenthaltstitel gegen Bezahlung hat Revision gegen das Urteil eingelegt. Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin am Montag. Der ehemalige Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg war am vergangenen Dienstag vom Landgericht Lüneburg zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Sein Helfer muss wegen eines anderen Verfahrens insgesamt neun Jahre ins Gefängnis. Sie räumten die Taten teilweise ein.

Was mit den Menschen geschieht, die sich Aufenthaltstitel oder Staatsbürgerschaften gekauft haben, sei in jedem Einzelfall zu prüfen und zu entscheiden, teilte der Landkreis mit. Zahlreiche Vorgänge seien bereits geprüft und entsprechende Aufhebungsverfahren vorbereitet worden. Diese seien aber unter anderem davon abhängig, dass das Urteil rechtskräftig ist. 

Es werden aus unterschiedlichen Gründen nicht alle Titel aufgehoben werden können, beispielsweise weil diese ohnehin befristet waren und keine Wirkung mehr entfalten, wie es weiter aus dem Büro der Landrätin hieß. Was mit den betroffenen Personen dann geschehe, könne nicht pauschal beantwortet werden, weil diese gegebenenfalls einen rechtmäßigen Anspruch auf einen Aufenthaltstitel haben. Eine Ausreisepflicht aufgrund eines fehlenden rechtmäßigen Aufenthaltstitels könne nicht ausgeschlossen werden. 

Umfangreiche Überprüfung 

Die interne Überprüfung sei im Übrigen nicht auf die angeklagten Fälle beschränkt. Es seien bereits zahlreiche auch nicht in der Anklage enthaltene Vorgänge auf ihre Rechtmäßigkeit untersucht worden. Sofern in diesen festgestellt wurde, dass Aufenthaltstitel rechtswidrig erlassen oder Einbürgerungen rechtswidrig vollzogen wurden, würden auch hier entsprechende Aufhebungsverfahren angestrebt.

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