Wiederholt auffällig: Ein 18-Jähriger bekommt von der Wuppertaler Polizei ein mehrjähriges Messerverbot. Zu Recht, wie die obersten NRW-Verwaltungsrichter entschieden haben.
Die Polizei in Wuppertal darf einem 18-Jährigen für drei Jahre verbieten, alle Arten von Messern und gefährliche Gegenstände mit sich zu führen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster entschieden und damit die Bewertung aus der Vorinstanz verworfen. Der Wuppertaler war per Eilverfahren gegen das Verbot vorgegangen und war erfolgreich vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Dagegen hatte das Polizeipräsidium Wuppertal Beschwerde eingelegt. Der OVG-Beschluss ist laut Mitteilung nicht anfechtbar.
Nach Überzeugung des OVG darf die Polizei ein individuelles Messerverbot auf das generelle Polizeirecht zur Gefahrenabwehr stützen. Eine spezielle Rechtsgrundlage sei dafür nicht nötig. Anders als das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht das OVG auch hinreichend Anhaltspunkte bei dem 18-Jährigen, dass von ihm eine konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Er sei bereits wiederholt strafrechtlich relevant auffällig geworden, teilt das OVG zur Begründung mit.
Das Verbot sei Teil des Gesamtkonzepts der Polizei in Wuppertal, Straßen- und Gewaltkriminalität im öffentlichen Raum, speziell mit Messern, zu bekämpfen. Die OVG-Richter sehen in dem Verbot einen geeigneten und verhältnismäßigen Eingriff für den Betroffenen.