Mehr als acht Monate nach einem Sprengstofffund an einem Berliner S-Bahnhof ist ein 33-Jähriger am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte an einer Geldautomatensprengung und an der Vorbereitung einer weiteren beteiligt war.
Ende Oktober wurden der 33-Jährige und ein Komplize mit Sprengstoff am S-Bahnhof Neukölln erwischt. Diesen führten der Angeklagte und der mittlerweile verstorbene Mittäter bei sich, um einen Geldautomaten zu sprengen. Beide konnten damals fliehen, ließen jedoch den mit dem gefährlichen Gemisch gefüllten Stoffbeutel zurück.
Der 34-jährige Komplize kam wenige Wochen später bei einer wohl von ihm selbst ausgelösten Sprengstoffexplosion in einem Mehrfamilienhaus im niedersächsischen Lohne ums Leben. Der Angeklagte wurde im Februar 2025 am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Er trug einen gefälschten Führerschein und einen manipulierten Pass bei sich.
Bereits im Juli 2024 hatten die beiden einen Geldautomaten in einer Bank in Berlin-Karow gesprengt. Dabei erbeuteten sie knapp 140.000 Euro und verursachten einen Sachschaden von fast 150.000 Euro.
Die Verteidigung des Angeklagten argumentierte, dass der 33-Jährige bei der ersten Tat nur Beihilfe geleistet habe. Zudem sei er, als er und der mittlerweile Verstorbene am S-Bahnhof aufgegriffen wurden, noch nicht in den Plan für die weitere Automatensprengung eingeweiht gewesen. Sie forderte daher eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.
Die Staatsanwaltschaft bezeichnete es hingegen als lebensfremd, dass der Angeklagte nicht in den Tatplan eingeweiht gewesen sein soll. Sie forderte eine Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren.
Auch das Gericht sah nicht nur eine Beihilfe, sondern eine Mittäterschaft. „Sie waren in das Geschehen dicht eingebunden“, sagte der Vorsitzende Richter Henning Schwengers in seiner Urteilsbegründung zu dem Angeklagten. Zusätzlich zu der Freiheitsstrafe ordnete die Kammer eine Einziehung von Taterträgen in Höhe von 27.000 Euro an. Diese Summe hatte der Angeklagte laut eigener Aussage von seinem Komplizen nach der Sprengung in Karow bekommen.