Tat geschah in Völklingen: Revision gegen Urteil im Doppelmord-Prozess eingelegt

Der Verteidiger wollte Freispruch, die Anklage lebenslange Haft: Deshalb waren beide Seiten nicht zufrieden mit dem Urteil für einen Mann, der vor fast 30 Jahren zwei Menschen ermordet haben soll.

Das Urteil gegen einen heute 70-Jährigen, der vor knapp 30 Jahren ein befreundetes Ehepaar in Völklingen getötet haben soll, wird zunächst nicht rechtskräftig. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision ein. Das teilte ein Sprecher des Landgerichts Saarbrücken auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Im nächsten Schritt werde das Urteil jetzt vom Bundesgerichtshof in Leipzig überprüft.

Der Angeklagte war in der vergangenen Woche zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in sieben weiteren Fällen verurteilt worden.

Mord aus Habgier – mehrfach vorbestraft

Das Gericht hatte es aufgrund vieler Indizien als erwiesen angesehen, dass der Mann 1996 das Ehepaar zu Hause erschlagen und ausgeraubt hatte. Danach soll er die Wohnräume in Brand gesetzt haben, um seine Tat zu verdecken. Dabei habe er in Kauf genommen, dass sieben andere Menschen in dem Gebäude sterben könnten. Die Frau (51) war nach dem Überfall noch am Tatort ihren Verletzungen erlegen, ihr Ehemann (40) war einen Tag später im Krankenhaus gestorben.

Bei der Tat soll der jordanische Staatsangehörige aus Habgier gehandelt haben, um seine Drogensucht zu finanzieren. Er war bereits in den 1980er Jahren schon einmal wegen versuchten Mordes und schweren Raubes zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. 

Weil die Kammer nicht ausschließen konnte, dass bei dem drogenabhängigen Täter damals eine verminderte Steuerungsfähigkeit vorlag, hatte sie im aktuell verhandelten Fall keine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. Die hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklagevertreterinnen aber gefordert und zudem eine besondere Schwere der Schuld gesehen. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert.

Insgesamt war der Mann, der laut Oberstaatsanwalt schon drei Mal nach Jordanien abgeschoben worden war und möglicherweise palästinensischer Herkunft ist, 17 Mal verurteilt worden – unter anderem noch wegen Diebstahls und Drogenhandels.

Erfolgreiche DNA-Auswertung im „Cold Case“ 

Die Ermittler waren durch die regelmäßige Bearbeitung sogenannter Cold Cases, also ungelöster alter Fälle, auf die Spur des Angeklagten gekommen. Nach neuen Auswertungen konnte DNA unter den Fingernägeln des Toten dem heute 70-Jährigen zugeordnet werden – ebenso Blutspuren in einer Geldbörse, die der Täter damals angezündet hatte, um Spuren zu verwischen.

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