Selten stehen die Sichtweisen von Gericht und Staatsanwaltschaft so diametral gegeneinander wie im Verfahren gegen Michael Ballweg. Die Anklagebehörde will weitere Schritte prüfen.
Die Staatsanwaltschaft will nach dem Freispruch von „Querdenken“-Initiator Michael Ballweg von Betrugsvorwürfen prüfen, ob sie das Urteil anfechten will. Man werde zeitnah prüfen, ob man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlege, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Es habe von Anfang an Differenzen zwischen der Kammer und der Staatsanwaltschat über die Einordnung des Sachverhalts gegeben. „Es ist für uns keine Niederlage“, sagte sie. Die Staatsanwaltschaft nehme einfach ihre Aufgaben wahr.
Das Landgericht Stuttgart hatte Ballweg zuvor vom Vorwurf des Betrugs freigesprochen, hält ihn aber zugleich wegen Steuerhinterziehung für schuldig – und verwarnte ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.