Thüringens Verwaltungsgerichte ächzen unter einer Welle neuer Asylklagen. Doch statt mehr Personal gab es zuletzt sogar weniger Richter.
Thüringer Verwaltungsrichter sehen sich angesichts der aktuellen Flut an Asylverfahren von der Landesregierung personell im Stich gelassen. In den ersten drei Monaten dieses Jahres habe sich an allen Verwaltungsgerichten im Freistaat die Zahl der neuen Asylverfahren dramatisch erhöht, teilte der Verein der Thüringer Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen mit. Eine zeitnahe Bearbeitung sei nur mit einem erheblichen Personalzuwachs zu stemmen. Doch stattdessen arbeiteten heute sogar weniger Richter an den Verwaltungsgerichten als noch vor einem Jahr, etwa durch Ruhestandsabgänge.
Laut dem Verein hat sich zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Weimar die Zahl an Asylverfahren im Vergleich zum ersten Vierteljahr 2024 mehr als verdreifacht. Auch die Verwaltungsgerichte in Gera und Meiningen verzeichneten eine ähnliche Entwicklung. Der Grund hierfür liege in einer starken Personalaufstockung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das nun deutlich mehr Fälle erledigen könne – was wiederum zu einem erhöhten Eingang an Klagen gegen dessen Bescheide führt.
Asylvereinbarung bleibt folgenlos – Kritik an Landesregierung
„Die Thüringer Landesregierung kommt demgegenüber ihrer Verpflichtung aus der Asylvereinbarung, die Verfahren durch mehr Personal zu beschleunigen, nicht nach und lässt die Thüringer Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter mit der aktuellen Verfahrensflut allein“, kritisierte der Verein. Dies werde künftig zu erheblich längeren Laufzeiten für alle an den Verwaltungsgerichten anhängigen Verfahren führen.
Der Verein verwies darauf, das im nächsten Jahr die Regelungen des gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS in Kraft treten, die für gerichtliche Asylverfahren eine Laufzeit von sechs Monaten vorsehen. Thüringen wird aus Sicht der Verwaltungsrichter diesen Wert nicht einhalten können. „Für das Jahr 2026 ist mit Laufzeiten von bis zu 24 Monaten sicher zu rechnen.“
In anderen Bundesländern werde das erforderliche Personal bereitgestellt, hieß es. So seien etwa in Sachsen 17 zusätzliche Richterinnen und Richter in Aussicht gestellt worden. In Thüringen stehe hingegen ein Richtungswechsel bei der Bearbeitung von Asylverfahren entgegen den Ankündigungen derLandesregierung praktisch weiter aus.